Datenschutz im Ehrenamt: Umgang mit besonderen Datenkategorien

Vereine und gemeinnützige Organisationen verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten und müssen daher die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Werden besonders sensible Daten verarbeitet, wie beispielsweise Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, Daten zur sexuellen Orientierung oder gar biometrische Daten, sieht die DSGVO in Artikel 9 besonders strenge Regelungen für die Verarbeitung dieser „Daten besonderer Kategorien“ vor. Es ergibt sich – nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie – eine Vielzahl von praxisrelevanten Fragen: Dürfen Kinder und Jugendliche nach Wiedereröffnung der Sportstätten nach Krankheitssymptomen befragt und diese dokumentiert werden? Dürfen Vermerke über Impfungen oder Allergien angefertigt werden? Gehören Leistungsdaten im Sport auch zu den Daten besonderer Kategorien? Was müssen Kirchen, Gewerkschaften und Parteien vor dem Hintergrund von Art. 9 DSGVO beachten? Für Selbsthilfeorganisationen ist die Verarbeitung von besonders sensiblen Daten oftmals wesentlich für den Organisationszweck. Welche Herausforderungen ergeben sich hier? Diesen und weiteren Fragen wollen wir uns am 26.07.2021 in unserem Webinar widmen.

Wann: 26. July 2021

Uhrzeit: 17:00 bis 18:00 Uhr

Wo: Online

Veranstaltende: Stiftung Datenschutz

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