
Angestellte fordern immer häufiger die Möglichkeit, ihr Homeoffice – insbesondere während der Corona-Krise, aber auch danach – im Ausland verbringen zu können. Sie stellen Unternehmen damit vor einige rechtliche Herausforderungen. Dabei sollte besonders das Sozialversicherungsrecht nicht außer Acht gelassen werden. Hier gilt es vor allem die Beschäftigungslandprinzipien und deren Ausnahmen zu berücksichtigen. Aber auch versicherungsrechtliche Bescheinigungen und deren Beantragungen sowie die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge sollten beachtet werden.
Im Live-Online-Seminar erfahren Sie unter anderem mehr über die Regelungen zum grenzüberschreitenden Arbeiten in ausgewählten EU-Staaten sowie über die dauerhafte Beschäftigung von Angestellten im Ausland.
Wann: 12. Mai 2022
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Wo: Online
Veranstaltende: bitkom Akademie