Unternehmen sehen sich heute vielfältigen Risiken durch Cybercrime und sonstigen Angriffen auf ihren Datenbestand ausgesetzt. Darüber hinaus müssen sie aber auch selbst im Bereich IT und im Datenschutzrecht zahlreiche Vorschriften beachten, um sich nicht selbst strafbar zu machen und etwaige Straftaten ihrer Mitarbeiter zu verhindern. Der Referent gibt anhand konkreter Beispiele einen Überblick über die wesentlichen Fallstricke für Unternehmer: Was ist strafbar? Wer macht sich strafbar? Wann und wie ist das Unternehmen verpflichtet zu handeln? Daneben erhalten Sie eine erste Übersicht, wie Sie sich im Rahmen von behördlichen Untersuchungen verhalten sollten.
Wann: 16. Juni 2022
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Wo: Online
Veranstaltende: bitkom Akademie