Hallo Janine. Hate Speech ist ein oft genutzter Begriff, aber was steckt dahinter? Und inwiefern muss man zwischen digitaler und analoger Hate Speech unterscheiden?
Mit Hate Speech, zu Deutsch Hasssprache meinen wir Äußerungen, mit denen Menschen beleidigt, abgewertet, bedroht oder angegriffen werden. Es handelt sich hierbei oft um vorurteilsgeleitete Sprache oder auch Abbildungen in Verbindung mit menschenfeindlichen oder diskriminierenden Gruppenzuschreibungen. Hate Speech kann sich demnach gegen Einzelpersonen oder gesellschaftliche Gruppen richten und sowohl strafbare als auch nicht strafbare Äußerungen umfassen.
Eine einheitliche Definition existiert jedoch nicht und so differenzieren z.B. Sprachwissenschaftler:innen das Phänomen noch sehr viel detaillierter. Wir haben die oben genannte pragmatische Arbeitsdefinition für unsere letzte Untersuchung gewählt. In dieser befragten wir viele Ministerien mit unterschiedlichen Perspektiven und Handlungsbereichen zu ihren Maßnahmen gegen Hate Speech im Internet. Unser Anspruch war eine für das Vorhaben handhabbare Bestimmung. Der noch relativ junge Begriff Hate Speech darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die sprachliche Ausgrenzung, Herabwürdigung und Bedrohung ein altes Problem darstellt. Trotz der spezifischen Betrachtung von Hate Speech im Internet dürfen wir außerdem nicht außer Acht lassen, dass sich die Verbreitung von Hass und Hetze sowie sonstige menschenfeindliche Agitation selten klar in Online- und Offline-Dynamiken trennen lassen.
Janine Patz studierte Politikwissenschaft, Psychologie und Erziehungswissenschaft an der FSU Jena. Seit vielen Jahren konzipiert sie Angebote der Demokratie- und Menschenrechtsbildung und zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements sowie demokratischer Protestkultur. Seit 2016 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in verschiedenen Forschungsprojekten tätig, bis 2019 für das KomRex der FSU Jena und seit 2020 für das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft.
Mit der #HassImNetz-Studie habt ihr gemeinsam mit Campact e.V. und YouGov bereits 2019 untersucht, welche Erfahrungen Bürger:innen mit Hate Speech haben. Dabei waren 8% der Befragten bereits persönlich von Hassrede im Netz betroffen, 40% haben Hate Speech beobachtend mitbekommen. Wie hat sich die Lage seitdem verändert?
Untersucht hat das IDZ 2019 die persönlichen Erfahrungen mit Hass im Netz in der bundesweiten Bevölkerung. Ob Menschen heute angeben würden, dass sie weniger oder mehr Hass im Netz erleben, ist in der Tat eine interessante Frage – möglicherweise für eine weitere Studie. Einerseits scheint die Verrohung in der Kommunikation, besonders im Internet, weiterhin zuzunehmen und die Dynamiken von Hass in Zeiten der Pandemie zusätzlich enthemmt. Andererseits haben Zivilgesellschaft, Politik und Netzwerkbetreibende in den vergangenen Jahren um Gegenmaßnahmen gerungen. Neue Gesetze sind verabschiedet und Social Media-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen worden. Beratungsangebote, Meldeplattformen und Kampagnen gegen Hate Speech sind entstanden.
Dennoch wirken staatliche Interventionen in Teilen uneinheitlich und inkonsequent. Ein Ergebnis der 2019 veröffentlichten Studie war zum Beispiel, dass sich Wahrnehmungen, persönliche Betroffenheit aber auch Einschätzungen zu staatlichem Handeln bezüglich Online-Hasssprache in der Bevölkerung teilweise markant nach Bundesländern unterscheiden. Auch wenn auf Bundes- und EU-Ebene immer neue gesetzliche Rahmen geschaffen werden, so sind wichtige Aufgabenbereiche wie Bildung oder auch Strafverfolgung im föderalen System der Bundesrepublik Ländersache.
Auch deshalb haben wir gemeinsam mit Campact und der Amadeu Antonio Stiftung mit #KeinNetzfürHass eine weitere Untersuchung angestrengt. Deren Ergebnisse haben wir erst kürzlich veröffentlicht. Diesmal lag der Fokus in auf den staatlichen Maßnahmen, welche bis 2020 in den einzelnen Bundesländern konkret gegen Hate Speech im Internet ergriffen worden sind. Die Daten haben wir mittels Befragung sämtlicher Länderministerien erhoben und nach Handlungsfeldern in einem vergleichenden Ranking bewertet.
Welche staatlichen Maßnahmen sind laut den Ergebnissen eurer Vergleichsuntersuchung besonders wirksam gegen Hass im Netz?
Wir haben eine Reihe von Empfehlungen auf Grundlage unsere Analysen formuliert. Zur Meldung, Prüfung und Weiterleitung von Hassinhalten an die Strafverfolgungsbehörden braucht es einheitliche, koordinierte Verfahren. Dafür sind ressortübergreifende Absprachen von Polizei, Staatsanwaltschaften, Medienhäusern, Jugendmedienschutz und Beratungsstellen zu abgestimmten Vorgehensweisen grundlegend. Der Schutz von Betroffenen muss verbessert werden. Die Zuständigkeiten staatlicher opferschutzbeauftragter Personen sollte geklärt werden. Das gilt auch für die staatlich geförderten, zivilgesellschaftlichen Beratungsangebote.
Neben der bundesweit arbeitenden Organisation Hate Aid können sich Betroffene, laut der Länderministerien, auch an die mobilen Beratungen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt der Bundesländer wenden. Inwieweit und unter welchen Bedingungen sie den steigenden Bedarf bewältigen können oder ob zusätzliche Beratungsangebote geschaffen werden sollten, muss in allen Bundesländern dringend erörtert werden. Die professionelle Beratung muss flächendeckend finanziell gesichert und personell dem Arbeitsaufwand angepasst werden. Mit Inkrafttreten neuer Gesetze gegen Hass im Netz ist mit einem Anstieg an gemeldeten und angezeigten Fällen und damit auch mit einem erhöhten Beratungsbedarf zu rechnen.
Im Bildungsbereich geschieht in allen Ländern bereits viel, aber die inhaltliche Auseinandersetzung wird sehr stark von sicherheitsbehördlichen Perspektiven dominiert. Folglich besteht die Gefahr, dass Hate Speech jenseits der strafrechtlichen Relevanz kaum eine Problematisierung erfährt. Für Bildungsangebote ist eine stärkere Betrachtung aus pädagogischen Bewertungs- und Handlungsmaßstäben sowie Menschen- oder kinderrechtlichen Aspekten, insbesondere Jugendschutzes zu empfehlen. Auch ist die Qualifizierung unterschiedlichster Fachkräfte professions- und auftragsbezogener zu gestalten. Verschiedene Aufgabenfelder (z.B. Erziehungsauftrag, Ermittlungsauftrag, Strafverfolgungs- oder Staatsschutzauftrag) fußen auf unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Phänomen Hasssprache und bedürfen differenzierter Handlungskompetenzen.
Für die polizeiliche Arbeit empfehlen wir dauerhafte Ermittlungsgruppen. In Anbetracht der vielen, nicht selten unter Klarnamen geposteten, strafrechtlich relevanten Inhalte im Internet sollten sie – besonders die wenig kooperativen – Plattformen und Portale online „bestreifen“. Auch müssen die digitalen Melde- und Anzeigemöglichkeiten bei der jeweiligen Landespolizei technisch angepasst und vereinheitlicht werden. Der Bedarf an Vereinheitlichung besteht auch im juristischen Bereich. Staatsanwaltschaften oder auch Sonderdezernate – explizit spezialisiert auf Hass im Netz- sind flächendeckend ratsam. Sie ermöglichen die Bündelung von Wissensexpertise und notwendigem technischen Know-how.
Welche Engagementmöglichkeiten gegen Hate Speech hat jede:r Einzelne – und welche zivilgesellschaftlichen Initiativen sind im Kampf gegen Hass im Netz präsent?
Wir alle sind Teil der digitalen Welt und können viel beeinflussen, wenn wir selbst achtsam und respektvoll kommunizieren und unsere Accounts, Seiten oder Foren verantwortungsvoll betreuen und moderieren. Hilfestellung bieten mittlerweile eine Vielzahl an Unterstützungs- und Qualifizierungsangeboten. Deren bunte Palette reicht von Methoden diskriminierungskritischer Online-Moderation bis zu Counter Speech-Trainings. Was offline gilt, ist auch online wichtig: unser aller Solidarität und Courage sind gefragt.
Wer Zeuge von Hass im Netz wird, kann Inhalte bei den sozialen Netzwerken melden. Auch ist es ratsam, Hasskommentare an bundesweit agierende Plattformen wie HASSMELDEN zu übermitteln. Sie prüfen Inhalte genau und fungieren bei strafrechtlicher Relevanz als Scharnier zwischen Meldenden und Strafverfolgungsbehörden. So können Zeug:innen von Hetze im Netz rechtliche Schritte online einleiten und selbst anonym bleiben. Eine Option die bisher nur wenige Landespolizeien zur Verfügung stellen, die aber gerade in Fällen organisierter Strukturen hinter menschenfeindlichen Angriffen von Bedeutung ist. Für Betroffene selbst ist es natürlich wichtig, von möglichen Unterstützungs- und Beratungsangeboten wie HateAid oder den Beratungsstellen für Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in den Bundesländern zu erfahren. Auch da können wir alle vermitteln und ermutigen.
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